Stellungnahme der TeleCash GmbH & Co. KG (25. September 2010)  

Diverse Medienberichte der vergangenen Tage haben die Rechtsgrundlage des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) und insbesondere den Umgang mit Daten durch einige Marktteilnehmer in Frage gestellt. Dazu stellt die TeleCash GmbH & Co. KG Folgendes fest:  

Als einer der größten Netzbetreiber und Dienstleister für den kartengestützten Zahlungsverkehr in Deutschland und vom ZKA zugelassener Netzbetreiber für ec-cash/girocard arbeitet TeleCash streng nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen, welche Daten die TeleCash im Rahmen des Bezahlvorganges bearbeitet und gemäß Vorschrift für einen begrenzten Zeitraum speichert, liegen seit 2005 der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde vor. Die Sperrdatei der TeleCash erfüllt den Zweck, Händler vor Zahlungsausfall durch Rücklastschriften zu schützen. Gleichzeitig schützt die Sperrdatei den Karteninhaber davor, dass seine Karte missbräuchlich eingesetzt wird. Der Name des Karteninhabers wird nicht erfasst und ist TeleCash nicht bekannt.  

Weitere Informationen zu dem Thema ELV finden Sie in der Stellungnahme des Handelsverbandes Deutschland (HDE) http://www.einzelhandel.de oder generell unter  http://www.elv-forum.de  

FAQ  

F: Pflegt TeleCash eine Datenbank, mit deren Hilfe Profile von Kunden erstellt werden, um den Einzelhändlern eine Zahlungswegeempfehlung zu geben, also, den Verbraucher mit PIN oder Lastschriftverfahren bezahlen zu lassen?

A: TeleCash erteilt eine Zahlungswegeempfehlung, jedoch nur an Händler, die die Sperrdatei von TeleCash nutzen (s.u.). TeleCash erstellt keine Kundenprofile und auch keine Bonitätsprofile. TeleCash behandelt die Daten des Bezahlvorganges als personenbezogene Daten und unterliegt von daher den strengen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Name des Karteninhabers wird nicht erfasst und ist TeleCash grundsätzlich nicht bekannt. Aber auch Analysen, die sich ausschließlich auf die Daten des Bezahlvorganges von Bankkarten beziehen, erstellt TeleCash nicht. Derartige Analysen sind nicht Teil unseres Geschäftsmodells. Sie sind deshalb auch nicht Basis für Zahlungswegeempfehlungen.

F: Auf welcher Basis erteilt die TeleCash Zahlungswegeempfehlungen?

A:
- Zahlungswegeempfehlungen dienen ausschließlich dem Zweck, Rücklastschriften und Missbrauch zu vermeiden. Zu diesem Zweck werden Negativinformationen – z.B. die Information, dass eine Karte gestohlen wurde oder dass eine Rücklastschrift vorliegt - in einer so genannten Sperrdatei gespeichert. Liegen Informationen vor, dass eine Karte gestohlen wurde oder eine Lastschrift nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, z.B. weil ein Konto nicht gedeckt war, erhält der Händler die Empfehlung, statt einer ELV-Transaktion eine PIN-basierte und damit ausfallsicherere Transaktion durchzuführen.

- Darüber hinaus sind in der Sperrdatei einige wenige ausgewählte so genannte Positivinformationen hinterlegt, die ausschließlich dem Zweck dienen, Rücklastschriften und Missbrauch zu vermeiden. Z.B. stellt die Sperrdatei anhand der gespeicherten Positivinformationen fest, ob eine Karte innerhalb eines kurzen Zeitraums an zwei weit entfernten Orten eingesetzt wurde, was für den Missbrauch der Kartendaten spricht. Oder eine Karte wird z.B. überdurchschnittlich oft am gleichen Tag im gleichen Unternehmen eingesetzt. In diesem Fall wird dem Händler empfohlen, statt einer ELV-Transaktion eine PIN-basierte und damit ausfallsicherere Transaktion durchzuführen. Die Rahmenbedingungen für die Entscheidung, ab wann per PIN bezahlt werden soll, werden vom Händler festgelegt. So hat der Händler die Möglichkeit festzulegen, dass er ab einem bestimmten Betrag nur noch PIN-basierte Zahlungen durchführt und auf diese Weise sein Risiko begrenzt.

- Negativ- und Positivinformationen der Sperrdatei, wie die TeleCash sie führt, sind der Datenschutzaufsichtsbehörde von Hessen nach §§ 4 d, 4e, 38 BDSG gemeldet. Diese Meldung hat TeleCash bereits im Jahr 2005 gemacht. Die für TeleCash zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde hat die Sperrdatei weder 2005 beanstandet noch beanstandet sie sie aktuell. TeleCash pflegt mit ihrer Datenschutzaufsichtsbehörde in Hessen einen fortlaufenden Austausch und setzt deren Vorgaben unverzüglich um. Dass die Datenschutzaufsicht die Sperrdatei, wie die TeleCash sie führt nicht beanstandet, hat sie TeleCash nach der im Frühjahr diesen Jahres aufkommenden Diskussion auf Anfrage von TeleCash nochmal bestätigt. Auch der von TeleCash verwendete Einwilligungstext, den der Karteninhaber auf dem Bontext unterschreibt, wird von ihr nicht beanstandet. Die Aufsichtsbehörde fordert lediglich, dass die Händler, die die Sperrdatei der TeleCash nutzen, ihre Kunden vorab über diese Datenverarbeitung informieren, z.B. durch Anbringen eines Informationstextes an der Kasse.

- Da TeleCash der Ansicht der Datenschutzbehörden folgt, dass es sich bei den Daten des Bezahlvorgangs um personenbezogene Daten handelt, unterliegt die Sperrdatei von TeleCash den strengen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umgang mit Daten kann somit von dem anderer Unternehmen abweichen, die die Daten eines Bezahlvorganges nicht als personenbezogene Daten einstufen und als Konsequenz hieraus auch die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes als nicht anwendbar ansehen und/oder keine datenschutzrechtliche Einwilligung des Karteninhabers zur Sperrdateiabfrage einholen.

- TeleCash und seine Kunden haben sich beispielsweise verpflichtet, den Verbraucher auf dem Bon, dem er beim Bezahlen unterschreibt, über den Umgang mit den Daten zu unterrichten. TeleCash Kunden, die die Sperrdatei der TeleCash nutzen, sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Kunden mit einem Aufsteller an der Kasse über den Umgang mit den Daten des Bezahlvorgangs zu unterrichten.  

F: Führt TeleCash Express-Bonitätsprüfungen durch, um auf deren Basis Händlern Zahlungswegeempfehlungen zu geben?

A: Nein, s.o.    

F: Was für Daten speichert TeleCash zu welchem Zweck und wie lange?

A:
- TeleCash verarbeitet im Rahmen der Zahlungsabwicklung folgende Daten: Kartendaten (Bankleitzahl, Kontonummer, Kartenfolgenummer, Kartenablaufdatum) und Transaktionsdaten (Terminal-Identnummer, Betrag, Datum/Uhrzeit). Der Name des Karteninhabers wird nicht erfasst und wird grundsätzlich nicht an TeleCash übermittelt. 

- TeleCash ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Aber auch den Händlern gegenüber ist TeleCash verpflichtet, die Daten aus dem Zahlungsvorgang für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Wenn z.B. der Karteninhaber der Lastschrift  widerspricht, was ihm bis zu 13 Monate nach dem Kaufdatum möglich ist, dann müssen die Daten aus dem Kaufvorgang zu diesem Zeitpunkt für den Händler noch verfügbar sein. 

- Darüber hinaus pflegt TeleCash eine Sperrdatei mit so genannten Positiv- und Negativinformationen, die ausschließlich dem Zweck dienen, Rücklastschriften und Missbrauch zu vermeiden. Die Sperrdatei wird nur von einem Teil der Kunden von TeleCash genutzt. Im Rahmen dieser Sperrdatei werden die Kartendaten (Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenfolgenummer, Kartenablaufdatum) bis maximal zum Ablauf der Kartengültigkeit gespeichert. Die Transaktionsdaten (Terminal-Identnummer, Betrag, Datum/Uhrzeit) eines Bezahlvorganges werden 30 Tage, maximal bis zum Ablauf der Kartengültigkeit gespeichert. Der Karteninhaber wird hierüber auf dem Bontext informiert, den er unterschreibt. In der Sperrdatei werden Negativinformationen gelöscht, sobald  TeleCash eine entsprechende Information erhält, z.B. bei Ausgleich einer Forderung durch den Karteninhaber; spätestens aber mit Ablauf der Kartengültigkeit werden Negativinformationen gelöscht. Die Positivinformationen werden nach höchstens 30 Tagen gelöscht.    

F: Erstellt TeleCash Kundenprofile?  

A:TeleCash benutzt die Daten aus dem Bezahlvorgang nicht, um Kunden- oder Bonitätsprofile zu erstellen. Dieses würde den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes widersprechen und wäre auch nicht von der Einwilligung umfasst, die ein Karteninhaber an der Kasse dort unterschreibt, wo eine Transaktion von TeleCash abgewickelt wird. Wo keine Einwilligung vorliegt oder dem Karteninhaber nicht die entsprechenden Informationen über die Verwendung seiner Daten gegeben werden, wäre diese Handhabung schlicht rechtswidrig.    

F: Sind die Daten, die von TeleCash im Rahmen der Zahlungsabwicklung verarbeitet werden, personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes? 

A: TeleCash teilt die Meinung der Datenschützer, dass die Daten, die von TeleCash im Rahmen der Zahlungsabwicklung verarbeitet werden, personenbezogene Daten sind. Dementsprechend werden diese Daten bei TeleCash unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. TeleCash verarbeitet im Rahmen der Zahlungsabwicklung folgende Daten: Kartendaten (Bankleitzahl, Kontonummer, Kartenfolgenummer, Kartenablaufdatum) und Transaktionsdaten (Terminal-Identnummer, Betrag, Datum/Uhrzeit). Der Name des Karteninhabers wird nicht erfasst und ist TeleCash grundsätzlich nicht bekannt. TeleCash erstellt keine Profile von Karteninhabern.  

 F: Was hat TeleCash getan, um ihre Verfahren datenschutzrechtskonform zu gestalten?  

A: Die Sperrdatei der TeleCash ist bei der Datenschutzaufsichtsbehörde von Hessen nach §§ 4 d, 4e, 38 BDSG gemeldet. Diese Meldung hat TeleCash bereits im Jahr 2005 gemacht. Die für TeleCash zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde hat die Sperrdatei weder 2005 beanstandet noch beanstandet sie sie aktuell. Sämtliche Informationen über die Sperrdatei und die von TeleCash verarbeiteten Daten und Verfahren liegen der Datenschutzaufsicht vor.  

F: Welchen Zweck erfüllt die Sperrdatei der TeleCash?  

A: Die Sperrdatei der TeleCash erfüllt den Zweck, Händler vor Zahlungsausfall durch Rücklastschriften zu schützen. Gleichzeitig schützt die Sperrdatei den Karteninhaber davor, dass eine Karte missbräuchlich eingesetzt wird.  

F: Was tut TeleCash im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zu ELV und Datenschutz?  

A: Im Juli 2010 wurde eine Arbeitsgemeinschaft Datenschutz und Verbraucherschutz des ELV-Forums gegründet, welche sich mit den aktuellen Fragen zum ELV-Verfahren befasst. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden haben mittlerweile eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft ELV gegründet, um ihre aktuell noch nicht einheitlichen Standpunkte abzustimmen. TeleCash arbeitet in der Arbeitsgemeinschaft des ELV-Forums sehr aktiv mit. Ziel von TeleCash ist hierbei, gemeinsam mit Handel und Marktteilnehmern und in Abstimmung mit Datenschützern und Verbraucherschützern einen bundesweit einheitlichen Standard zu entwickeln.    

Kontakt:  

Felix Ullmann
ergo Kommunikation
+49 (0) 221 912887-24
felix.ullmann@ergo-komm.de
www.ergo-komm.de

Stefan Gürtler, Marketing
TeleCash GmbH & Co. KG
+49 (0) 69 7933 2504
marketing@telecash.de
www.telecash.de  

Natalie Manns, Marketing
TeleCash GmbH & Co. KG
+49 (0) 69 7933 1446
marketing@telecash.de
www.telecash.de          


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