Stellungnahme der TeleCash GmbH & Co. KG (13. Juli 2011)
Diverse Medien haben in den vergangenen Tagen über ein Papier der Datenschutzbehörden mehrerer Bundesländer berichtet, in dem Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber auf eine striktere Einhaltung von Datenschutzrichtlinien verpflichtet werden. Demnach dürften bestimmte Daten von Kunden, die mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, künftig nur noch "einige wenige Tage" gespeichert werden und nicht mehr, wie bisher, bis zu einem Jahr. Dafür sollen die den Kunden zur Unterschrift vorgelegten langen Einwilligungserklärungen wegfallen.
Dazu nimmt die TeleCash GmbH & Co. KG wie folgt Stellung:
Wir bewerten es als positiv, dass sich die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, in deren Zuständigkeitsbereich die größten EC-Netzbetreiber ihren Sitz haben, auf eine einheitliche Position zur datenschutzrechtlichen Bewertung des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) geeinigt haben. Dies wird die Branche wesentlich voranbringen und die Vergleichbarkeit der Anbieter fördern.
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Stellungnahme der TeleCash GmbH & Co. KG (14. Oktober 2010)
Einem Bericht des NDR zufolge hat der EC-Netzbetreiber easycash über eine Tochterfirma „Kontonummern, die beim Einsatz von EC-Karten in Supermärkten oder Tankstellen gespeichert wurden, mit den Daten von Kunden- und Rabattkarten (abgeglichen)“. Ziel sei es laut NDR gewesen, ohne Wissen der Kunden Daten umfangreich und direkt auf die einzelnen Kunden bezogen auszuwerten, „ohne dass sie davon wissen oder diesem Vorgehen zugestimmt haben.“ Dazu stellt die TeleCash GmbH & Co. KG Folgendes fest...
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Stellungnahme der TeleCash GmbH & Co. KG (13. Oktober 2010)
Gute Aussichten für elektronisches Lastschriftverfahren
Datenschützer, Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber erzielen erste Einigung, die zu strengeren Richtlinien für den Umgang mit Daten führen wird. TeleCash sieht seine Vorgehensweise bestätigt.
BAD VILBEL, 13. Oktober 2010 – Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) ist auf einem guten Weg, Verbrauchern künftig mehr Transparenz und Handelsunternehmen und EC-Netzbetreibern mehr Rechtssicherheit zu bieten. Bei einem Treffen der Landesdatenschutz-behörden am 12. Oktober 2010, zu dem auch Marktteilnehmer eingeladen waren, die in der Interessensgemeinschaft ELVForum organisiert sind, waren sich alle Beteiligte darin einig, sämtliche Daten, die bei einem Bezahlvorgang des ELV genutzt werden, als personenbezogene Daten zu bewerten. Bislang herrschte in diesem Punkt innerhalb der Branche keine Einigkeit. Das führte zu unterschiedlichen Umgangsweisen mit Bezahldaten und rief die Kritik von Verbraucher- und Datenschützern hervor. Handelsvertreter und EC-Netzbetreiber sind nun aufgefordert, den Datenschützern bald eine praktikable Lösung vorzuschlagen, die den Verbraucher aufklärt und in die Lage versetzt, die Datenverarbeitung beim ELV mit Sperrdatei besser zu verstehen. Das betrifft also jenen Vorgang beim Bezahlen mit Karte, bei dem eine Transaktion gegen eine Sperrdatei geprüft wird, in welcher beispielsweise als gestohlen gemeldete Karten enthalten sind. Der Verbraucher soll erkennen können, wer seine Daten erhält und zu welchem Zweck.
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Stellungnahme der TeleCash GmbH & Co. KG (25. September 2010)
Diverse Medienberichte der vergangenen Tage haben die Rechtsgrundlage des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) und insbesondere den Umgang mit Daten durch einige Marktteilnehmer in Frage gestellt. Dazu stellt die TeleCash GmbH & Co. KG Folgendes fest:
Als einer der größten Netzbetreiber und Dienstleister für den kartengestützten Zahlungsverkehr in Deutschland und vom ZKA zugelassener Netzbetreiber für ec-cash/girocard arbeitet TeleCash streng nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen, welche Daten die TeleCash im Rahmen des Bezahlvorganges bearbeitet und gemäß Vorschrift für einen begrenzten Zeitraum speichert, liegen seit 2005 der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde vor. Die Sperrdatei der TeleCash erfüllt den Zweck, Händler vor Zahlungsausfall durch Rücklastschriften zu schützen. Gleichzeitig schützt die Sperrdatei den Karteninhaber davor, dass seine Karte missbräuchlich eingesetzt wird. Der Name des Karteninhabers wird nicht erfasst und ist TeleCash nicht bekannt.
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