eShop | Kontakt | Sitemap | 

Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)

In einer der ersten Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte können alle für eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit erforderlichen Daten dokumentiert werden. In der Apotheke besteht hierzu die Möglichkeit, sowohl alle ärztlich verordnetenMedikamente bei der Abgabe mithilfe der Gesundheitskarte aufzunehmen als auch rezeptfrei erworbene Arzneimittel speichern zu lassen.


AVS (Apothekenverwaltungssystem)

Das Apothekenverwaltungssystem AVS ist das => Primärsystem für das Waren- und Abrechnungsmanagement in den Apotheken. Ebenso wie das Praxisverwaltungssystem (PVS) wird das AVS über eine Schnittstelle an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen.

 

Basis-Rollout
Als Rollout wird die Markteinführung von neuen Produkten und Verfahren bezeichnet, hier also insbesondere der Vorgang der Auslieferung, Verteilung und Installation von Software und Hardware. Im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte wird vom so genannten Basis-Rollout gesprochen. Darunter versteht man die Ausstattung von Arztpraxen mit Kartenterminals zum Einlesen der eGK bis September 2011. Rund 200.000 Terminals sollen bis dahin installiert sein.

 

BCS (Basic Command Set)

BCS steht für "Basic Command Set". Der Basic Command Set regelt die korrekte Ansteuerung des Kartenterminals, des Displays, der Tastatur und der Karten.

BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist der zentrale Dienstleister für IT-Sicherheit des Bundes. Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken in der Anwendung von Informationssystemen und erforscht entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Dabei agiert das BSI als zentrale Zertifizierungsstelle für die Sicherheit von IT-Systemen in Deutschland. Weiterhin stellt es ein IT-Grundschutzhandbuch zur Verfügung mit Empfehlungen von Standardschutzmaßnahmen für IT-Systeme.

Chipkarte
Allgemeiner Begriff für eine Plastikkarte, die einen Speicherchip enthält, auf dem mit einem speziellen Gerät Daten gespeichert werden können, beispielsweise als Ausweis, Bank- oder Telefonkarte. In der erweiterten Form enthält sie einen Prozessorchip. Diese so genannte Smart-Card ist geeignet zur Verschlüsselung und Signatur und kann Bestandteil einer sicheren elektronischen Kommunikation sein. Sicherheit kann durch einen PIN und durch spezielle Verschlüsselungsverfahren erreicht werden.

Digitale Signatur

Mit dem Heilberufsausweis kann die Ärztin oder der Arzt eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugen, die die bisherige eigenhändige Unterschrift ersetzt, zum Beispiel beim Ausstellen eines elektronischen Rezepts.

eGK – elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Chipkarte, die nach dem GKV-Modernisierungsgesetz die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) ablösen wird. Ab Oktober 2011 geben die Krankenkassen die eGK aus.  Auf der Karte werden administrative Daten der Versicherten sowie Angaben zur Krankenversicherung gespeichert. Um die Anforderungen des Datenschutzes besser als die jetzige Krankenversichertenkarte zu erfüllen und die missbräuchliche Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zu verhindern, wird die eGK zusätzlich über ein Lichtbild verfügen. Die neue Karte ermöglicht außerdem einen sicheren Informationsaustausch zwischen behandelnden Ärzten. Darüber hinaus soll sie Gesundheitsdaten speichern können, die beispielsweise bei einem Notfall gebraucht werden; sie soll die verordneten Arzneimittel dokumentieren und den Zugriff auf zentral gespeicherte medizinische Daten eines Patienten erlauben.

eGK-Terminal (=> siehe Kartenterminal)


eHealth

Unter eHealth versteht man den Einsatz von elektronischer Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenübertragung im Gesundheitswesen, um die Gesundheitsversorgung mit Hilfe von Informationstechnologien zu verbessern.

eHealth-BCS-Terminal

Speziell konzipierte Terminals, die sowohl im Basis-Rollout wie auch in späteren Stufen der Telematik-Infrastruktur ohne Hardwaretausch eingesetzt werden können. In der ersten Stufe (Release 0.52, Basis-Rollout) wird das Terminal noch wie gewohnt direkt (z.B. per USB, ggf. seriell) am Praxisverwaltungssystem angeschlossen. In der folgenden Stufe, dem Online-Rollout, muss das Terminal jedoch über eine Sicherheitskomponente (Konnektor) genutzt werden. Dafür muss das entsprechende Terminal zunächst per Software-Update aufgerüstet werden. Dieses Updates sind noch nicht erhältlich.

Elektronische Patientenakte (EPA)

Die elektronische Patientenakte wird gemeinsam von Arztpraxen, Krankenhäusern und Patienten geführt und ermöglicht eine vollständige Langzeitdokumentation aller relevanten Patientendaten. Durch sie können sich Therapieentscheidungen auf eine bessere Informationsbasis stützen, Doppel-untersuchungen können vermieden und Anamnesezeiten verkürzt werden. Die einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte ist das eigentliche Ziel der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen.

Elektronische Signatur

Eine elektronische oder auch digitale Signatur soll im Datenaustausch sicherstellen, dass eine Information von einem bestimmten Absender stammt, dass sie unverändert übermittelt wurde und dass sie wissentlich und damit rechtswirksam versandt wurde. Sie ersetzt damit gewissermaßen eine handschriftliche Unterschrift, die auf dem Papier eine Echtheit nachweisen soll. Eine elektronische Signatur wird einem elektronischen Dokument angehängt und enthält verschlüsselte Daten, die beim Empfänger wiederum mit einem Schlüssel geprüft werden.

Elektronisches Rezept (eRezept)

Der Begriff eRezept steht für die elektronische Übermittlung der Verordnungsdaten und sollte ursprünglich die erste verpflichtende Funktion der elektrischen Gesundheitskarte werden. Der Arzt speichert hierbei die Angaben zum verordneten Medikament auf der Gesundheitskarte des Patienten ab und signiert die Verordnung mit seinem elektronischen Arztausweis. In der Apotheke legt der Patient wiederum die Gesundheitskarte vor, auf die der Apotheker dann mit seinem Heilberufsausweis zugreifen kann, um das Medikament auszuhändigen. Wie das Bundesgesundheitsministerium allerdings mitteilte, wird die Einführung von eRezept zurückgestellt, bis praxistaugliche und sichere Lösungen vorgelegt werden.

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Der elektronische Arztbrief ist die signierte elektronische Dokumentation mit teilweise vorgegebenen Bestandteilen eines Arztes oder Zahnarztes zu einem Versicherten und dessen Krankheitsgeschehen mit dem Ziel, dass ein anderer Leistungserbringer darüber informiert wird. Beispiele: Krankenhausentlassungsbrief oder Unfallbericht. Ziel ist, die papierbasierte und damit zeitverzögerte und heterogene Kommunikationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhaus zu verbessern.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte im Gesundheitswesen, die an Angestellte in Heilberufen ausgegeben wird. Neben der Funktion als visueller Ausweis, ermöglicht er den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie die Dienste Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur.

gematik mbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH)

Die gematik koordiniert als Gesellschaft der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen die Arbeiten zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte. Dazu gehört auch die Entwicklung übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen.

Gesundheitstelematik

Der Begriff Telematik setzt sich aus den Worten Telekommunikation und Informatik zusammen. Gesundheitstelematik steht für den Einsatz von Telekommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitssektor zur Verbesserung der Qualität und Effektivität der medizinischen Versorgung. Neben technischen Komponenten umfasst der Begriff auch die betrieblichen Aspekte und Dienstleistungen.

Kartenterminal

Die technischen Einrichtungen zum Lesen von Chipkarten werden als Kartenterminals, Lesegeräte, eHealth-Terminals oder eGK-Terminals bezeichnet. Im Zusammenhang mit der eGK müssen Kartenterminals sowohl die eGK als auch die bisherige KVK lesen können, über definierte Standards an die Praxissoftware anschließbar sein und auch ohne Austausch upgradefähig für weitere geplante eHealth-Anwendungen sein. Moderne Terminals bieten darüber hinaus die Möglichkeit, bargeldlose Zahlungen von Praxis- und Rezeptgebühr oder individuellen Gesundheitsleistungen entgegen zu nehmen.

KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bildet die Dachorganisation für die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Sie ist die politische Interessenvertretung der ca. 150.000 niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt die KBV Verträge mit dem GKV-Spitzenverband sowie anderen Sozialleistungsträgern ab. Dabei untersteht sie der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

KIS (Krankenhausinformationssystem)

Ein Krankenhausinformationssystem (KIS) ist die Gesamtheit aller informationsverarbeitenden Einheiten zur Bearbeitung medizinischer und administrativer Daten im Krankenhaus. Hierzu gehören Computerprogramme, Personen und nicht IT-basierte Informationssysteme. Davon abweichend wird der Begriff KIS auch häufig verwendet, um das zentrale EDV-System eines Krankenhauses zu bezeichnen.

Konnektor

Der Konnektor koordiniert die Kommunikation zwischen Praxissoftware, eGK, HBA/SMC und Telematikinfrastruktur. Er stellt damit das Bindeglied zwischen diesen Komponenten auf Leistungserbringerseite bzw. eKiosk und Telematikinfrastruktur dar.

KVK (Krankenversichertenkarte)

Die Krankenversichertenkarte ist eine Speicherchipkarte, die 1995 den damaligen „Krankenschein“ ersetzt hat. Die Karte enthält reine Verwaltungsdaten wie Krankenkasse, Versichertennummer, Versichertenstatus, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten. 2003 wurde vom Gesetzgeber beschlossen, dass die Krankenversichertenkarte von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ersetzt werden soll.

KV (Kassenärztliche Vereinigung)

Der Kassenärztlichen Vereinigung gehören alle Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen worden sind. Ihre Hauptaufgaben sind die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung, die Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen und die Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte.

KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bildet die Dachorganisation für die 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. In Verträgen mit den Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte festgelegt, nach denen die zahnärztliche Behandlung der Versicherten durchzuführen ist.

KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung)

Der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gehören alle Zahnärzte an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen worden sind. Ihre Hauptaufgaben sind die Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung, die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen und die Überwachung der Pflichten der Vertragszahnärzte.

Leistungserbringer

Organisation oder Person, die Leistungen des Gesundheitswesens für Patienten erbringen kann. Beispiele sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Krankenhäuser und sonstige Leistungs-erbringer.

Lesegerät (=> siehe Kartenterminal)


Mikroprozessor-Chipkarte

Prozessorchipkarten, sogenannte Smart Cards, erlauben die sichere Speicherung von Informationen. Durch spezielle Verschlüsselungsverfahren werden sie vor unberechtigtem Zugriff geschützt, wodurch der Einsatz im bargeldlosen Zahlungsverkehr oder als elektronische Gesundheitskarte möglich ist. Typische Sicherheitsdienste sind beispielsweise die Authentifikation, Verschlüsselung und Signatur von Daten.

 

Notfalldaten (NFD)

Elektronischer Datensatz auf der eGK mit Daten zu notfallrelevanten Informationen wie z.B. Blutgruppe, Medikamentenunverträglichkeiten und Allergien sowie Herzerkrankungen, chronische Erkrankungen oder notfallrelevante Diagnosen.

Pauschale

Die Pauschalen sind im Falle der eGK Zuschüsse, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen worden sind, um die Praxen bei der Anschaffung der Kartenterminals zu unterstützen. Es wurde beschlossen, dass für stationäre Lesegeräte 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Lesegeräte 280 Euro bereitstehen.

PIN (Persönliche Identifikationsnummer)

Die persönliche Identifikationsnummer oder Geheimzahl dient der Authentifizierung gegenüber einer Maschine. Sie wird bereits im bargeldlosen Zahlungsverkehr weit verbreitet angewendet

Primärsystem

Im Kontext der Telematik-Infrastruktur werden IT-Systeme, die bei Leistungserbringern eingesetzt werden als Primärsysteme bezeichnet. Dazu gehören das Praxisverwaltungssystem (PVS) beim niedergelassenen Arzt, das Krankenhausinformationssystem (KIS) und das Apothekenverwaltungssystem (AVS)

Prozessorchip

Die eGK unterscheidet sich von der bisherigen Krankenversichertenkarte hauptsächlich durch ihren Prozessorchip, der die Leistungen des auf der Krankenversichertenkarte enthaltenen Speicherchips deutlich übertrifft und die zukünftig geplanten Anwendungen möglich macht (siehe auch Mikroprozessor-Chipkarte).

PVS (Praxisverwaltungssystem)
Das Praxisverwaltungssystem PVS ist das => Primärsystem für das Waren- und Abrechnungsmanagement in den Praxen. Ebenso wie das Apothekenverwaltungssystem (AVS) wird das PVS über eine Schnittstelle an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen.

SICCT (Secure Interoperable ChipCard Terminal)

Die Spezifikation „Secure Interoperable Chip Card Terminals“ wird durch eine AG der Teletrust erstellt. Zweck dieser Spezifikation war bzw. ist die Definition und Darstellung eines neuen Basiskonzepts für applikationsunabhängige Chipkartenterminals. Die eHealth-Terminals der Telematik-Infrastruktur basieren auf der SICCT-Spezifikation.

Telematik

Das Wort Telematik wurde aus den Begriffen Telekommunikation und Informatik gebildet. Es bedeutet zunächst nichts anderes, als dass Datenbestände auf entfernten Rechnersystemen über eine Datenfernverbindung miteinander vernetzt werden. Telematik ist die Grundlage, um auch in der vernetzten Medizin bereichsübergreifend Serviceleistungen zu erbringen

Testregion

Eine Region, in der Teile der Telematikinfrastruktur vor der Markteinführung in einem kontrollierten Testverfahren getestet werden. So wurden die elektronische Gesundheitskarte und ihre Infrastruktur zum Beispiel von der „Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Baden-Württemberg“ in der Region Heilbronn getestet.

Zulassung

Für den Einsatz in der Testphase müssen die elektronische Gesundheitskarte und die Komponenten ihrer Infrastruktur zugelassen sein. Die Zulassung erteilt die gematik mbH anhand von festgelegten Prüfkriterien, wenn alle Komponenten, Dienste und Einrichtungen funktionsfähig, interoperabel und sicher sind. Die Prüfung der Sicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Eine Zulassung wird bescheinigt für Komponenten, die für den freien Markt mehrfach entwickelt und produziert werden

Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren ist Teil der Testmaßnahmen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Für die Testmaßnahmen vorgesehene Komponenten werden durch die gematik mbH funktional geprüft. Zusätzlich werden Sicherheitstests durch externe Prüflabore wie zum Beispiel den TÜV durchgeführt. Auf der Basis dieser Tests spricht die gematik die Zulassung bzw. die vorläufige Zulassung für den Einsatz in der Testregion aus.

TeleCash eHealth Services

Hier geht es zum Kontaktformular
oder rufen Sie uns direkt an
01806 22558800*
Das TeleCash Team freut sich auf Sie!

*Unabhängig von der Dauer des Anrufes 0,20€ aus deutschen Festnetzen und 0,60€ aus deutschen Mobilfunknetzen