Förderung der eGK-Lesegeräte: Wer rechtzeitig bestellt, bekommt sein Geld zurück
Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollen durch die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte so wenig wie möglich belastet werden. Deshalb sind die meisten für die eGK zugelassenen Lesegeräte förderungsfähig. Praxen können die Erstattungspauschalen, die oft mehr als kostendeckend sind, nach dem Kauf der Lesegeräte bei den Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beantragen.
Die Pauschalen, auf die sich GKV-Spitzenverband, KBV und KZBV geeinigt haben, betragen
- für stationäre Lesegeräte mit BCS-Zulassung 355 Euro
- für die Installation des stationären Lesegerätes 215 Euro
- für mobile Lesegeräte 280 Euro (sofern die Bedingungen für die Kostenerstattung eines mobilen Lesegerätes erfüllt werden, z.B. Hausbesuche oder Anästhesisten, die Fremdpraxen aufsuchen).
Wichtig zu wissen: die Kosten werden nur zwischen dem 1. April und dem 30.September 2011 erstattet. Wer sich erst danach für ein eGK-Lesegerät entscheidet oder seinen Antrag zu spät einreicht, muss nach derzeitiger Beschlusslage Terminal und Installation aus eigener Tasche zahlen.


